Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer
Vertragsangebote sowie der für uns verbindliche Kaufverträge. Aufträge gelten erst dann
als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder - mangels besonderer Bestätigung
- die Lieferung ausgeführt haben. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen,
insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam.
Sollte aus irgendeinem den Parteien unbekannten Grund ein Teil des Geschäfts oder eine
Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam angesehen werden,
so bleibt ein Rest des Geschäfts bzw. der Vertrag hinsichtlich seiner übrigen
Bestimmungen bzw. die teilweise unwirksame Bestimmung in ihrem übrigen Inhalt gültig.
2. Angebot
Angebote sind freibleibend hinsichtlich unserer Preise und unserer Liefermöglichkeit. Die
in Prospekten, Preislisten oder anderen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot
gemachten Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Leistungs- und
Gewichtsdaten sind nicht bindend.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer einschließlich
normaler Verpackung ab jeweiligem Auslieferungslager. Bei Bestellungen über EUR 1.500.-
liefern wir frei Haus. Die Wahl der Versandart wird von uns vorgenommen. Wünscht der
Abnehmer eine Expreßbeförderung oder eine andere zusätzliche Leistung, so trägt er die
Kosten hierfür.
Die Preise basieren auf den bei der Auftragsannahme jeweils gültigen Preislisten. Treten
nach Abschluß des Lieferungsvertrages außergewöhnliche, wesentliche Erhöhungen der
Kosten für Rohstoffe, Frachten, Zölle oder Verpackungsmaterial bei uns oder unseren
Lieferanten ein und führen diese zu einer wesentlichen Erhöhung unserer Einkaufspreise
oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, unverzüglich mit dem Abnehmer Verhandlungen
über eine Preisanpassung zu verlangen. Kommt danach innerhalb angemessener Frist,
spätestens nach vier Wochen eine Übereinkunft nicht zustande, so sind beide Seiten für
den noch nicht durch Lieferung ausgeführten Teil des Liefervertrages von der Liefer- bzw.
Abnahmepflicht entbunden.
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4. Lieferung
Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd.
Alle Fälle höherer Gewalt sowie behördliche Maßnahmen befreien uns nach unserer Wahl
endgültig oder für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung. Bei
allen Verkäufen auf spätere Lieferung ist glückliche und rechtzeitige Ankunft der Ware
und richtige Selbstbelieferung vorbehalten.
Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung, gleich aus welchem Grund,
unmöglich, so stehen dem Käufer keine Ansprüche auf Schadenersatz, gleich welcher Art,
zu. Teillieferungen und/oder Lieferungen in Teil- mengen sind zulässig.
Beanstandungen einer Lieferung heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Käufers nicht
auf. Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, daß wir Rücksendungen, die ohne Vereinbarung mit uns erfolgen,
nicht zur Gutschrift anrechnen können. Bei nicht durch uns schuldhaft verursachten
Rücksendungen mindern wir den Gutschriftsbetrag um eine Pauschale von 3%, in Fällen von
Ersatzteilrücksendungen von 10% des Warenwertes für die uns zusätzlich entstehenden
Kosten.
Beanstandungen, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen
unverzüglich (§377HGB) angezeigt werden. Beanstandungen, die bei der Untersuchung nicht
erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Für neue Geräte wird Garantie in handelsüblichem Sinne gemäß unseren Europäischen
Garantiebedingungen geleistet. Das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz ist
ausgeschlossen, wenn wir uns zur Schadensbehebung oder Ersatzlieferung anbieten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen des Verkäufers aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich der Einlösung begebender Schecks und
Wechsel bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
daß die |
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Kaufpreisforderung aus dem
Weiterverkauf, wie in diesem Vertrage vorgesehen, auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Die Befugnis des Käufers, im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dessen
Zahlungseinstellung, oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Konkurs-
verfahren oder das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses beantragt wird.
Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den
Verkäufer schon jetzt ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere
Abnehmer weiterverkauft wird.
Der Käufer ist zur Einbeziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung
ermächtigt. Der Verkäufer wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf
Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen
mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Pfändungen und andere Zugriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt des
Verkäufers beruhenden Rechte betroffen werden, hat der Käufer dem Verkäufer
unverzüglich mitzuteilen.
Der Käufer hat die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen als f r e m d e in
üblicher Weise zu versichern und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen.
Verstößt der Käufer gegen eine dieser Vereinbarungen, so werden alle Forderungen des
Verkäufers an den Käufer sofort fällig. Außerdem verliert der Käufer jeden Anspruch
auf Einräumung von Zahlungszielen für noch zu liefernde Ware und hat den Kaufpreis vor
Absendung der Ware an den Verkäufer zu entrichten.
Gerichtsstand ist Berlin.
Karaokebox.de Ronald Ruppelt
Ludwig-Klapp-Str. 6
12437 Berlin |